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Bei einer Regelung derselben Angelegenheit können zwei Einigungsstellen eingesetzt werden, wenn weder der Konzern- noch der Gesamtbetriebsrat offensichtlich unzuständig sind. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln) per Beschluss klargestellt.
22.04.2025, 11:10
Bei einer Regelung derselben Angelegenheit können zwei Einigungsstellen eingesetzt werden, wenn weder der Konzern- noch der Gesamtbetriebsrat offensichtlich unzuständig sind. Das hat das…