Digital. Deutschlandweit.

Die Arbeitnehmerhelden sind eine komplett digital aufgestellte Kanzlei. Dies ermöglicht eine schnelle und kompetente Beratung - standortungebunden. Sie können sich ganz einfach und kostengünstig mittels Videotelefonie (Teams, Skype) oder per Telefon von uns beraten lassen.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie sparen Zeit und Wege und kommen so schneller zu Ihrem Recht. Effizient und zeitgemäß - ganz ohne Wartebereiche und Automatenkaffee.

Auch persönlich stehen wir Ihnen selbstverständlich gern bei einer Beratung vor Ort in Kassel, Frankfurt a.M., Hannover oder im Werra-Meißner-Gebiet mit Rat und Tat zur Seite.

Wir bieten Ihnen eine kurzfristige Terminvergabe und beraten Sie gerne online, telefonisch oder persönlich.

Anwaltliche Beratung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten

Wir sind an Ihrer Seite, wenn Ihnen Unrecht zuteil wurde. Bei Bedarf klären wir Sie gerne auch über die Möglichkeit einer Beratungs- und Prozesskostenhilfe auf.

Mehr Informationen für Arbeitnehmer*innen

Das Arbeitsverhältnis zeichnet sich dadurch aus, dass es regelmäßig über einen längeren Zeitraum eingegangen wird und kann für Arbeitnehmer*innen Segen und Fluch sein. Sie verbringen eine ehebliche Zeit an ihrem Arbeitsplatz, wobei es hierbei nicht selten zu Spannungen und Konflikten mit Vorgesetzten bzw. dem Arbeitgeber kommt, die letztlich bis zur Kündigung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses in sonstiger Weise führen können. Da die Arbeitnehmer*innen jedoch hiermit ihre finanzielle Existenz absichern müssen und sich in einem persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis befinden, werden sie und ihr Arbeitgeber in einem Konfliktfall sich oft nicht auf Augenhöhe gegenüberstehen. Die Erfahrung zeigt leider, dass Arbeitgeber dieses Ungleichgewicht öfters zu ihren Gunsten ausnutzen und die Arbeitnehmer*innen zu kurz kommen.

Das Arbeitsrecht, welches auch als Arbeitnehmerschutzrecht bezeichnet wird, dient nun dazu, dieses Ungleichgewicht auszugleichen und die Arbeitnehmer*innen rechtlich zu stärken.

Die Arbeitnehmerhelden haben es sich zum Ziel gemacht, den Arbeitnehmer*innen zu ihrem Recht zu verhelfen.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Hierbei ist es uns wichtig, eine individuell ausgerichtete Strategie mit Ihnen gemeinsam zu entwickeln und Ihre persönlichen Ziele zu erreichen.

Häufiges Problem: Betriebsbedingte Kündigung

Betriebsbedingte Kündigung bedeutet, dass ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis deshalb kündigt, weil er den/die Arbeitnehmer*in wegen betrieblicher Erfordernisse - etwa finanzielle Einbrüche - in dem Betrieb nicht weiterbeschäftigen kann.

Die Ursache des Kündigungsgrundes liegt damit im Bereich des Arbeitgebers. 

 

Dabei sollte der Fokus auf den  folgenden Themen liegen:

  • Urlaubsanspruch
  • Überstundenkonto
  • Abfindung

 

Haben Sie - z.B. im Zuge der Corona-Krise - eine betriebsbedingte Kündigung erhalten? Dann nehmen Sie Kontakt zu den Arbeitnehmerhelden auf!

Die weiteren relevanten Themen für Arbeitnehmer*innen sind insbesondere:

  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Abmahnung
  • Arbeitszeugnis
  • Urlaub
  • Arbeitslohn und freiwillige Sonderzuwendungen
    (Weihnachts-, Urlaubsgeld etc.)
  • Diskriminierung am Arbeitsplatz
  • Versetzung an anderen Arbeitsplatz/Arbeitsort
  • Befristung des Arbeitsverhältnisses
  • Rechte der Arbeitnehmer*innen in Teilzeit
  • Mutterschutz und Elternzeit

Unverbindliche Erstberatung für Betriebsräte

Die Arbeitnehmerhelden bieten Betriebsräten bundesweit eine schnelle, kompetente Erstberatung bzgl. betriebsverfassungsrechtlicher Angelegenheiten bequem von Ihrem Büro an, ohne dass Sie sofort einen Beschluss zur Beratung und Beauftragung fassen und diesen an Ihren Arbeitgeber weiterleiten müssen.
Sofern Sie nach unserem Gespräch von der rechtlichen Kompetenz der Arbeitnehmerhelden überzeugt sind, unterstützen wir Sie gerne auch im Anschluss außergerichtlich sowie im gerichtlichen Beschlussverfahren. Der Arbeitgeber muss die damit verbundenen Kosten nach § 40 Abs. 1 BetrVG übernehmen.

Mehr zur Erstberatung für Betriebsräte

Über den Betriebsrat nehmen die Arbeitnehmer an den Entscheidungsprozessen auf der Betriebsebene teil. Der Betriebsrat ist somit die Stimme der Belegschaft im Betrieb. Seine Aufgabe ist es, die berechtigten Belange der Arbeitnehmer zu wahren und gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen.

Um seine betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können, benötigt der Betriebsrat rechtliches Fachwissen, insbesondere in Bezug auf das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Das BetrVG räumt dem Betriebsrat hierfür die Möglichkeit zur Teilnahme an Schulungen und Seminaren ein. Sofern das erlernte Wissen nicht ausreicht, um Verhandlungen über mitbestimmungspflichtige Themen zu führen, kann er einen Rechtsanwalt auch als Sachverständigen beauftragen, wobei eine vorherige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber herbeizuführen ist, die notfalls gerichtlich durchgesetzt werden muss. Im Falle konkreter Rechtstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber kann er ohne einer vorherigen Abstimmung mit dem Arbeitgeber einen Rechtsanwalt beauftragen.

Leistungen zum Beteiligungsrecht

Wir bieten bundesweit Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten und Konzernbetriebsräten in allen Bereichen des Kollektivarbeitsrechtes umfassende Unterstützung in beteiligungsrechtlichen Fragen an.

Mit kompetenter und erfahrener Beratung unterstützten wir Sie außergerichtlich sowie im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, bei Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber bzgl. des Abschlusses von Betriebsvereinbarungen und in Einigungsstellen.

Mehr zum Beteiligungsrecht

Mitbestimmungsrecht in sozialen Angelegenheiten gem. § 87 BetrVG:

  • Dienstplan- und Arbeitszeitmodelle,
  • betriebliche Lohngestaltung,
  • Urlaubsgestaltung,
  • betriebliche Nutzung von EDV-Systemen,
  • Gestaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Inhaltliche Ausgestaltung von Auswahlrichtlinien, § 95 BetrVG
  • Interessensausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
  • Umstrukturierung des Betriebes
  • Einleitung und Führung arbeitsgerichtlicher Beschlussverfahren
  • Arbeitsgerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren bei Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung, § 99 Abs. 4 BetrVG
  • Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über den Abschluss von Betriebsvereinbarungen
  • Einsetzung und Verhandlungen in der Einigungsstelle.