Blog

Bei einer Regelung derselben Angelegenheit können zwei Einigungsstellen eingesetzt werden, wenn weder der Konzern- noch der Gesamtbetriebsrat offensichtlich unzuständig sind. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln) per Beschluss klargestellt.

22.04.2025, 11:10

Bei einer Regelung derselben Angelegenheit können zwei Einigungsstellen eingesetzt werden, wenn weder der Konzern- noch der Gesamtbetriebsrat offensichtlich unzuständig sind. Das hat das…