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Nach § 34 III BetrVG verfügt jedes Betriebsratsmitglied über ein unabdingbares Recht, auf Datenträgern gespeicherte Daten des Betriebsrats auf elektronischem Wege zu lesen.

18.03.2024, 08:39

LAG Hessen, Beschluss vom 31.7.2023 – 16 TaBV 91/22 Nach § 34 III BetrVG verfügt jedes Betriebsratsmitglied über ein unabdingbares Recht, auf Datenträgern gespeicherte Daten des Betriebsrats auf…