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Umkleidezeiten und durch das Umkleiden veranlasste innerbetriebliche Wegezeiten sind im Anwendungsbereich des TV-L vergütungspflichtige Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss.

03.04.2025, 12:27

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 1. März 2011 - 6 Sa 969/10 - wird hinsichtlich der Ziffer I. 1. der Entscheidungsformel zurückgewiesen,…