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Nach § 34 III BetrVG verfügt jedes Betriebsratsmitglied über ein unabdingbares Recht, auf Datenträgern gespeicherte Daten des Betriebsrats auf elektronischem Wege zu lesen
12.04.2024, 12:40
LAG Hessen, Beschluss vom 31.7.2023 – 16 TaBV 91/22 Nach § 34 III BetrVG verfügt jedes Betriebsratsmitglied über ein unabdingbares Recht, auf Datenträgern gespeicherte Daten des Betriebsrats auf…