Für wen gilt der neue Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Praktikantinnen und Praktikanten Anspruch auf Mindestlohn.

Keine Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes sind:

  • Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz,
  • ehrenamtlich Tätige sowie Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten,
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung,
  • Selbstständige,
  • Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten sechs Monate nach Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.

Auf Branchenmindestlöhne haben ehemals Langzeitarbeitslose sofort Anspruch, denn diese Löhne sind tariflich vereinbart.

Mindestlohn von 12 Euro ab 1. Oktober – was passiert mit Mini- und Midijobs?

Beschäftigte, die Minijobs und Midijobs haben, werden mehr verdienen und mehr verdienen dürfen. Der Gesetzgeber hebt die Verdienst-Obergrenzen an. Ab Oktober gilt die neue Obergrenze von 520 Euro (bisher: 450 Euro).

Die Grenze errechnet sich aus einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden. Bei einem Mindestlohn von zwölf Euro können somit rund 43 Stunden im Monat gearbeitet werden.

Obergrenze darf nur noch zweimal im Zeitjahr überschritten werden

Ab Oktober gilt eine weitere Neuerung. Die Minijob-Grenze von 520 Euro darf innerhalb eines Zeitjahres nur noch in bis zu zwei Kalendermonaten überschritten werden.

Der Arbeitgeber muss den erhöhten Mindestlohn nicht im Vertrag neu regeln. Arbeitnehmer können daher keine Vertragsanpassung verlangen. Der Lohn wird automatisch angepasst.

Überschreitungsobergrenze festgelegt

Zweimal ist das Überschreiten der 520 Euro-Grenze erlaubt. Aber auch hier gibt es eine Obergrenze. Mehr als das Doppelte der Minijob-Grenze, also 1040 Euro sind erlaubt. Somit können in einem Jahr maximal 7280 Euro verdient werden (10x 520 Euro + 2x 1040 Euro).

Was ändert sich für Midijobs?

Als Midijobber darf man bisher zwischen 450,01 und 1300 Euro monatlich verdienen. Diese Grenze

verschiebt sich ab dem 1. Oktober 2022 auf 520,01 bis 1600 Euro. Midijobber profitieren von geringeren Sozialversicherungsbeiträgen.

 

Quelle:refrago/pt