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Lektüre von www.baua.de

 

Wofür ist dieser Arbeitsschutzstandard gut?

Er konkretisiert die Anforderungen der Verordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz. Wer sich an diese Verhaltensregeln hält (und dies muss euer Arbeitgeber und euer Betrieb), kann davon ausgehen, sich arbeitsschutzkonform zu verhalten. Andere Verhaltensweisen sind damit zwar nicht kategorisch falsch, aber bergen das Risiko, doch etwas falsch zu machen.

Was steht drinnen?

Unter Punkt 1 wird erläutert, für wem der Arbeitsschutzstandard überhaupt gilt. Er gilt kurz gesagt überall dort, wo das Arbeitsschutzgesetz gilt, also in den Betriebsstätten.

In Punkt 2 sind Begriffe definiert. Hier könnt ihr z.B. schauen, ob eure verwendeten Masken im Betrieb auch solche sind, die auch den Arbeitsschutzstandard erfüllen. Interessant für Kollegen von euch mit Kundenkontakt wird auch definiert, was ein Kurzzeitkontakt ist.

Punkt 3 legt eine rechtliche Verpflichtung eures Arbeitgebers fest, die Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5, 6 ArbSchG gegebenenfalls zu aktualisieren. In der Regel wird das in euren Betrieben bereits erfolgt sein. Falls nicht, bestünde die erhebliche Gefahr der Betriebsschließung.

Punkt 4 listet Schutzmaßnahmen auf. Euch dürfte das grundsätzliche TOP-Prinzip, also technische vor organisatorischen vor personellen Maßnahmen bekannt sein. Hier steht etwa drinnen, dass der Arbeitgeber die Anzahl der ungeschützten Kontakte soweit wie möglich zu verringern hat. Sollte dies nicht gehen, müssen z.B. entsprechende technische Maßnahmen, insbesondere filtrierende Halbmasken (FFP2 oder vergleichbar) verwendet werden. Es folgen diverse Hinweise zu einzelnen Bereichen der Arbeitsumgebung, etwa des Arbeitsplatzes an sich, Sanitär- und Pausenräume, Lüftungen, Gestaltungen zum Homeoffice, Dienstreisen und Besprechungen (wichtig auch für eure BR-Arbeit), Arbeitsmittel, Arbeitszeit- und Pausengestaltung, Aufbewahrung von Arbeitskleidung, Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstätten, Handlungsanweisung für Verdachtsfälle um einen Großteil zu nennen.

In Punkt 5 geht es um arbeitsmedizinische Prävention. Neben allgemeinen Hinweise, welche Leistungen euer Arbeitgeber und ihr für die Arbeitnehmer ermöglichen bzw. ihnen empfehlen könnt. Der Grad der Verbindlichkeit von Angeboten richtet sich nach der Intensität der Infektionsgefährdung. Hier findet sich auch ein Leitfaden dafür, wie mit Arbeitnehmern, die zu einer Risikogruppe zählen, umzugehen ist und wie mit erkrankten Rückkehrern umzugehen ist.

Im Anhang finden sich besondere Arbeitsbereiche wie Baustellen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Außen- und Lieferdienste und besondere potentielle Gefahrensituationen wie Fahrten innerhalb des Betriebes und im öffentlichen Verkehr, der Sonderfall der Unterkunftsgewährung von Arbeitnehmern

Nutzen für eure Arbeit

Die von euch, die im Arbeits- und Gesundheitsschutz tätig sind, sollten die neuen Arbeitsschutzregeln lesen und kritisch den Ist-Zustand des Betriebes hiermit vergleichen. Ein Mund-Nasen-Schutz muss z.B. nicht unbedingt für eure Situation geeignet sein. Gegebenenfalls muss an der Lüftung etwas gemacht werden, zumal auch im September und Oktober Temperaturen von 30 °C nicht in Büro- und Betriebsräumen ausgeschlossen werden kann. Lasst euch ruhig erklären, ob der gelebte Arbeitsschutzstandard den hiesigen Vorgaben entspricht. Tun sie das nicht, ist das nicht zwingend falsch, aber der Begründungsaufwand eures Arbeitgebers steigt, warum das bestehende Konzept genauso gut sein soll, wie behördliche Vorgaben. Das Schreiben ist unseres Erachtens auch für Nichtexperten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes geschrieben und sollte euch keine Schwierigkeiten bereiten.