Durch die Covid-19-Pandemie ist deutlich geworden, wie wichtig eine gute Arbeitsschutzorganisation in den Betrieben ist. Die anwaltliche Beratungspraxis zeigt jedoch, dass die Betriebsräte bisweilen keine oder nur rudimentäre Kenntnisse von der Bedeutung der Akteure im Rahmen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie von deren Aufgaben haben und daher oftmals nicht wissen, ob und in welchem Umfang Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte bestehen. Das betrifft insbesondere die betriebsärztliche Fachkraft. Anhand des nicht ganz fiktiven Falls eines Betriebsrats soll aufgezeigt werden, welche Rechte die betrieblichen Interessenvertretungen im Hinblick auf die Bestellung, Abberufung und die Aufgaben des Betriebsarztes haben...