Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland verändert sich spürbar. Das Bundeskabinett bringt am Mittwoch eine Erhöhung auf den Weg, die in zwei Schritten erfolgen soll. 

Zum Jahreswechsel steigt er zunächst von bisher 12,82 Euro auf 13,90 Euro, ab dem 1. Januar 2027 sollen Beschäftigte dann mindestens 14,60 Euro pro Stunde erhalten. Gleichzeitig gibt es auf Arbeitgeberseite zusätzlichen Aufwand.

Das wurde jetzt beim Mindestlohn beschlossen

Mit dem aktuellen Beschluss setzt das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium die kräftigste Anhebung des Mindestlohns seit dessen Einführung im Jahr 2015 durch. Das berichtet der Stern unter Berufung auf die Nachrichtenagentur AFP. 

Die Erhöhung um insgesamt 13,9 Prozent wurde bereits im Juni von der unabhängigen Mindestlohnkommission empfohlen. Diese setzt sich aus Vertreter*innen von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften sowie der Wissenschaft zusammen.

Rund sechs Millionen Arbeitnehmer*innen sollen von der neuen Regelung profitieren. Für viele bedeutet das eine spürbare Entlastung angesichts steigender Lebenshaltungskosten. Die zuständige Kommission ist gesetzlich verpflichtet, alle zwei Jahre eine Empfehlung zur Anpassung vorzulegen. Die Bundesregierung kann diese Vorschläge per Rechtsverordnung umsetzen – wie jetzt geschehen.

Dass die Entscheidung zu einer deutlichen Erhöhung des Mindestlohns verbindlich durchgesetzt wurde, geschah durch gemeinsamen Druck von Gewerkschaften und Sozialdemokratie gegen die „immer gleichen Widerstände“, wie SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf laut Stern erklärte.

Nachteile bei Minijobs und Unternehmen

Die sogenannte dynamische Kopplung sorgt laut Merkur dafür, dass die Verdienstgrenze automatisch mit dem Mindestlohn steigt. So bleibt die maximale Arbeitszeit für Minijobber bei etwa 43 Stunden im Monat. Eine echte Ausweitung der Tätigkeit ist damit nicht möglich – obwohl der Bedarf vieler Menschen an zusätzlichem Einkommen steigt.

Wer dauerhaft mehr als 603 Euro verdient, rutscht ab 2026 zudem automatisch in den Midijob-Bereich. Damit wird der Job sozialversicherungspflichtig. Für viele bedeutet das zwar bessere Absicherung, gleichzeitig aber auch Abzüge vom Nettolohn. Gerade für Schüler*innen, Studierende oder Rentner*innen, die bewusst einen Minijob wählen, kann das zum Problem werden.

Arbeitgeber unterliegen gleichzeitig einer stärkeren Dokumentations- und Prüfpflicht. Wie die Deutsche Handwerkszeitung erklärt, gibt es gleich mehrere Dinge, die Betriebe im Blick haben sollten. Wer sich nicht daran hält, dem drohen rechtliche Konsequenzen und sogar hohe Bußgelder.