Der Mindestlohn wird ab dem 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde erhöht. Eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro ist für den 1. Januar 2027 geplant. Diese Anpassungen wurden von der Mindestlohnkommission beschlossen und sollen rund 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugutekommen.
- Ab 1. Januar 2026: Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro pro Stunde.
- Ab 1. Januar 2027: Der Mindestlohn wird auf 14,60 Euro pro Stunde angehoben.
- Auswirkungen: Die Erhöhung betrifft Millionen von Beschäftigten, insbesondere in Niedriglohnsektoren, und bedeutet für eine Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ein Plus von etwa 190 Euro brutto pro Monat.
- Midijobs: Auch die Verdienstgrenzen für Midijobs werden angepasst und liegen künftig zwischen 603,01 Euro und 2.100 Euro brutto pro Monat.
- Minijobs: Die Verdienstgrenze für Minijobs wird auf 603 Euro pro Monat angehoben, basierend auf dem neuen Mindestlohn.