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Heldenhaften Nikolaustag
06.12.2023
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Auch nach der Entscheidung des BGH vom 10.1.2023 (BeckRS 2023, 143) kann ein Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Zahlung einer höheren Vergütung weiterhin aus § 611a II BGB i. V. m. § 78 S.2 BetrVG folgen
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Umfang der Unterrichtung bei einer Umgruppierung im Falle einer Tarifpluralität gem. § 4a TVG – Zustimmungsverweigerungsgrund
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