Unglücklicherweise nicht. Wer zu spät zur Arbeit kommt, muss Mehrarbeit leisten oder muss mit Lohnkürzungen rechnen. Das verspätete Erscheinen am Arbeitsplatz aufgrund eines Bahnstreiks gehört zum sogenannten Reiserisiko, für das der Arbeitnehmer verantwortlich ist (vgl. BAG, Urteil vom 08.09.1982, Az. 5 AZR 283/80).

Der Hinweis auf streikende Eisenbahnen ist keine Entschuldigung für Verspätung. Ist die Verkehrsbehinderung absehbar, müssen sich Mitarbeiter auf längere Anfahrtszeiten einstellen und daher früher abreisen oder auf alternative Verkehrsmittel zurückgreifen. Dabei gilt: Als Arbeitnehmer müssen Sie trotz Bahnstreik pünktlich im Büro bzw. bei der Arbeit sein.

Arbeitgeber informieren

Sobald sich abzeichnet, dass Sie zu spät kommen, sollten Sie als Arbeitnehmer Ihren Arbeitgeber anrufen und ihn informieren.

Vorsichtswarnung

Im Extremfall kann eine Verspätung auch eine Abmahnung durch den Arbeitgeber rechtfertigen.

Urlaub nehmen

Wer die Möglichkeit hat und sich Ärger wegen des Bahnstreiks ersparen möchte, kann vorsorglich auch schon vorab Urlaub beantragen.