Im Streit über tarifliche Nachtzuschläge bei Schichtarbeit waren zwei Unternehmen vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich. Sie hatten sich mit Verfassungsbeschwerden gegen zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nach Karlsruhe gewandt.
Die Erfurter Arbeitsrichter hatten sie zur Zahlung höherer als der tariflich vereinbarten Zuschläge für Nachtschichtarbeit verurteilt. Der Erste Senat in Karlsruhe hob die Urteile nun auf und verwies die Verfahren an das Bundesarbeitsgericht zurück (Aktenzeichen: 1 BvR 1109/21 und 1 BvR 1422/23 ).