Darf ich Anrufe vom Chef im Urlaub ignorieren?

Verpflichtung zur Erreich­barkeit grund­sätzlich nur im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit

In Zeiten des mobilen Arbeitens sind Diensthandy und Laptop auch im Urlaub oft nicht weit. Aber kann die Führungs­kraft verlangen, dass Beschäftigte während ihrer Auszeit Mails und Telefon beantworten?

Beschäftigte sind nur dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer vereinbarten Arbeitszeit erreichbar zu sein. Im Normalfall dürfen Diensthandy oder Laptop demnach abends, im Urlaub, an Feiertagen oder am Wochenende ausgeschaltet bleiben.

Im Urlaub Erholung statt Erreichbarkeit

Darauf macht der Haufe-Verlag in einem Online-Beitrag aufmerksam. Mögliche dienstliche Anrufe müssten nicht beantwortet werden. Urlaub soll der Erholung dienen. Ebenso wenig müssen Beschäftigte daher auf E-Mails oder Kurz­nachrichten reagieren.

Gilt auch für Führungskräfte

Das gilt im Übrigen auch für Führungs­kräfte. Auch sie müssen in ihrer Freizeit eigentlich nicht erreichbar sein. Für sie könne es aber unter Umständen Ausnahmen im Arbeits­vertrag geben, die festlegen, dass sie auch im Urlaub erreichbar sein müssen.

Solche Ver­einbarungen sind den Informationen zufolge aber in der Regel nur zulässig, wenn sie sich auf die vom Arbeitgeber freiwillig gewährten Urlaubstage beziehen, die über den gesetzlichen Mindest­anspruch hinausgehen.

Keine Kündigung möglich

Wer Anrufe vom Arbeitgeber im Urlaub ignoriert, muss keine arbeits­rechtlichen Konsequenzen wie eine Kündigung fürchten. Da in dieser Zeit keine Pflicht zum Arbeiten besteht, wäre eine Kündigung laut Haufe wegen mangelnder Erreich­barkeit ohnehin unwirksam.

 

Quelle: dpa/DAWR/ab