Trotz nahezu gleicher Tätigkeit dürfen medizinischeFachkräfte im Krankenhaus unterschiedlich bezahltwerden - wenn sie verschiedene Ausbildungenhaben. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat eineentsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts
Elmshorn (Kreis Pinneberg) bestätigt. Im konkretenFall geht es um eine Medizinische Fachangestellte(MFA) aus dem Kreis Pinneberg. Sie arbeitet unteranderem in Operationssälen, sollte aber trotzdreijähriger MFA-Ausbildung weniger verdienen alsandere operationstechnischen Assistenten.
Der Betriebsrat forderte damals: Gleiche Arbeit,gleiche Bezahlung. Das Gericht sieht das anders. DerTarifvertrag dürfe eine höhere Vergütung für bestimmte Ausbildungen vorsehen, selbst wenn die Tätigkeitennahezu identisch sind.