Heldenhafte Rechtsberatung
für Arbeitnehmer und Betriebsräte
Wir machen uns für Sie stark.^1000
Digital. ^1000Deutschlandweit.^1000
A+ steht für qualitativ anspruchsvolle Rechtsberatung, ausschließlich für Betriebsräte und Arbeitnehmer*innen.
Gemeinsam erreichen wir mit unserer Kompetenz und Erfahrung im Arbeitsrecht das beste Ergebnis für Sie.
Ortsungebundene anwaltliche Beratung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten - ganz einfach von zu Hause aus.
Bei Bedarf klären wir Sie gerne auch über die Möglichkeit einer Beratungs- und Prozesskostenhilfe auf.
Unverbindliche Erstberatung für Betriebsräte
Wir bieten Betriebsräten bundesweit eine schnelle und kompetente Erstberatung bzgl. betriebsverfassungsrechtlicher Angelegenheiten bequem von Ihrem Büro an, ohne dass Sie sofort einen Beschluss zur Beratung und Beauftragung fassen und diesen an Ihren Arbeitgeber weiterleiten müssen.
Sofern Sie nach unserem Gespräch von der rechtlichen Kompetenz der Kanzlei A+ überzeugt sind, unterstützen wir Sie gerne auch im Anschluss außergerichtlich sowie im gerichtlichen Beschlussverfahren. Der Arbeitgeber muss die damit verbundenen Kosten nach § 40 Abs. 1 BetrVG übernehmen.
Digital. Deutschlandweit.
Die Arbeitnehmerhelden sind eine digital ausgerichtete Kanzlei. Dies ermöglicht eine schnelle und kompetente Beratung - standortungebunden. Sie können sich ganz einfach und kostengünstig mittels Videotelefonie (Teams, Skype) oder per Telefon von uns beraten lassen.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie sparen Zeit und Wege und kommen so schneller zu Ihrem Recht. Effizient und zeitgemäß - ganz ohne Wartebereiche und Automatenkaffee.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gern persönlich und nach Möglichkeit vor Ort mit Rat und Tat zur Seite.
Die Arbeitnehmerhelden
Wir kämpfen Seite an Seite für Ihr Recht
Najib Asgarzoei
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Seminarreferent
Rene Rüppel
Spezialist für betriebliche Altersvorsorge
Kanzleimanagement
Effizient, freundlich und kompetent: unser Dreamteam im Kanzleimanagement.
Kündigung nach Initiative zur Gründung eines Betriebsrats
1.Ein Arbeitnehmer unterfällt dem persönlichen Schutzbereich von § 15 III b KSchG dann, wenn er unter anderem eine öffentlich beglaubigte Erklärung mit dem Inhalt abgegeben hat, er beabsichtige einen Betriebsrat zu errichten. Entsprechende Vorbereitungshandlungen zur Errichtung eines Betriebsrats…
Sie brauchen schnelle und kompetente Hilfe in Sachen Arbeitsrecht?
Wir sind für Sie da!
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Die Helden-Hotline
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